Aufgrund der aktuellen Situation (Gefährdungsstufe 2 im Sinne §15a der CoronaSchVO des Landes NRW) gelten ab sofort an unserer Schule die folgenden Regeln:
Grundsätzlich besteht im Schulgebäude und auf dem Schulgelände für alle Schüler*innen sowie für alle weiteren Personen ein Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes. Schüler*innen der Jahrgänge 1-4 können darauf verzichten, soweit sie sich innerhalb einer festen Kontaktgruppe an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Wir empfehlen den Mund-Nasenschutz durchgängig zu tragen.
Die Schüler*innen waschen sich ihre Hände wenn sie den Klassenraum betreten.
Alle 20 Minuten wird in den Klassen eine Stoßlüftung durchgeführt. Geben Sie ihrem Kind daher eine warme Jacke mit.