Aufhebung der Präsenzpflicht ab Montag, den 14.12.2020

 

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 4 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um Ihr Kind vom Unterricht zu befreien, informieren sie den Klassenlehrer Ihres Kindes schriftlich. Dies kann per Mail an die Schule (siehe unten) oder per Nachricht an den Lehrer über itlslearning geschehen. Geben Sie dabei an, ab wann Ihr Kind ins Distanzlernen wechselt. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Schriftliche Befreiungen können Sie an kg.mettmannerstr@schule.duesseldorf.de senden.

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