Neue Regelungen Januar 2022

Damit wir den Präsenzunterricht für alle Beteiligten sicher durchführen können, möchten wir Ihnen folgende Regelungen für unsere Schule mitteilen.

Ab sofort gilt: Kann Ihr Kind an der Schultestung nicht teilnehmen, weil es nach 9 Uhr zur Schule kommt, benötigt es einen aktuellen Bürgertestnachweis, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können.

Dies betrifft die Jahrgänge 1 und 2 montags und mittwochs und die Jahrgänge 3 und 4 dienstags und donnerstags.

Sollte Ihr Kind an den jeweiligen Testtagen erkrankt sein und deswegen nicht an der Schultestung teilnehmen können, muss es für den Folgetag bzw. den ersten Schulbesuchstag ebenfalls einen aktuellen Bürgertestnachweis vorzeigen.

Wir möchten auch erneut darauf hinweisen, dass weiterhin sowohl im Gebäude als auch am Platz und nun auch dem Schulhof eine Maskenpflicht für alle in Schule Beteiligten besteht. Bitte geben Sie Ihrem Kind ausreichend Wechselmasken mit zur Schule.

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